Hausordnung

Zur Gewährleistung eines ausgewogenen und geordneten Betriebes des Sport- und
Schützenhauses und um eine positive Atmosphäre dauerhaft zu erhalten, müssen einige
Regeln aufgestellt werden. Diese sind für Mitglieder und Gäste verbindlich.

§ 1 Allgemeines

1. Das Sport- und Schützenhaus wird vom Schützenverein Lengerich-Bauernschaft,
vom Schützenverein Lengerich-Dorf und vom Sportverein Lengerich-Handrup geführt
und verwaltet. Es dient der Unterstützung der Aktivitäten dieser Vereine. Es soll die
Kommunikation unter den Mitgliedern dieser Vereine fördern.

2. Das Betreten des Gebäudes ist grundsätzlich allen Vereinsmitgliedern gestattet.
Gäste sind herzlich willkommen. Die in dieser Hausordnung aufgestellten Regeln sind
zu befolgen.

§ 2 Sauberkeit

1. Das Gebäude und dessen Inventar muss pfleglich und sachgemäß behandelt
werden. Jeder ist verpflichtet, zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sauberkeit im
Haus und zur Erhaltung des Inventars nach besten Kräften beizutragen.

2. Die Räumlichkeiten sowie die Zugänge und das äußere Umfeld des Hauses sind
sauber zu halten. Verschmutzungen sind unverzüglich zu beseitigen. Es gilt das
Verursacherprinzip! Anfallender Müll ist entsprechend der aufgestellten Müllbehälter
zu trennen.

3. Das Betreten des Hauses ist mit Fußballschuhen nicht gestattet. Ausnahmen sind die
Umkleidekabinen sowie der Kabinengang. Die Kabinen sind nach jedem Gebrauch
besenrein zu hinterlassen.

§ 3 Verhalten in den Räumen

1. Für Beschädigungen am Haus oder dessen Inventar ist der Verursacher haftbar. Die
Vereine übernehmen ihren Mitgliedern und den Gästen gegenüber keine Haftung.

2. Sollten mehrere Veranstaltungen zeitgleich im Haus stattfinden, ist auf gegenseitige
Rücksichtnahme zu achten.

3. Das Rauchen ist in allen Räumen des Hauses untersagt.

§ 4 Verhalten beim Verlassen des Gebäudes

1. Der Verantwortliche hat das Gebäude als Letzter zu verlassen. Er hat dafür zu
sorgen, dass
· die Räume besenrein zu hinterlassen sind,
· das Licht und die elektrischen Geräte ausgeschaltet sind,
· alle Fenster geschlossen sind und
· sämtliche Türen abgeschlossen sind.

2. Im Außenbereich ist immer (besonders nach 22:00 Uhr) für Ruhe zu sorgen. Beim
An- und Wegfahren wird um Rücksichtnahme auf die Nachbarn gebeten.

§ 5 Vermietung

1. Bestimmte Räume des Hauses können für Veranstaltungen Dritter kurzfristig oder
regelmäßig angemietet werden. In diesem Fall ist der/die Mieter/-in dieser
Veranstaltung für die Einhaltung dieser Hausordnung verantwortlich.

2. Grundsätzlich haben Veranstaltungen der Vereine Vorrang vor Mietveranstaltungen.

Lengerich, im Januar 2022